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Weisungsrecht Personalgespräch

Klage gegen die Versicherung – was sollte man wissen?

6. Dezember 2018/von Thiemo Rolf

Eine Klage gegen die Versicherung sollten Sie erst in Betracht ziehen, wenn Sie sich außergerichtlich nicht über die Einstands- und Leistungspflicht der Versicherung einigen konnten. Wenn Sie selbst außergerichtlich gegen die Versicherung vorgehen wollen, sind die folgenden Punkte zu beachten:

Schreiben Sie die Versicherung per Einschreiben an und setzen Sie eine Frist. Beschönigen Sie nichts, lassen Sie nichts weg oder verdrehen Sie bei der Sachverhaltsdarstellung keine Tatsachen. Sollte die Versicherung nicht definitiv ablehnen, lohnt sich unter Umständen eine weitere Erinnerung. Erst wenn eine solche definitive Absage vorliegt sollten Sie über weitere Schritte nachdenken.

Eine letzte Möglichkeit vor Klageerhebung könnte ein sog. Schiedsverfahren vor dem Ombudsmann der deutschen Versicherungswirtschaft darstellen. Hier können sich Verbraucher bis zu einem Streitwert von EUR 100.000 gegen ihren Versicherungsgeber beschweren. Ebenfalls wird für dieses Verfahren keine anwaltliche Vertretung benötigt, so kann auf dem kostengünstigsten Weg der eigene Anspruch realisiert werden – Erfolg verspricht das Verfahren jedoch nicht.

Sollten Sie doch ein gerichtliches Verfahren in Betracht ziehen, ist der Beistand eines Anwalts mit Spezialisierung auf das Versicherungsrecht vor allem bei hohen Summen unumgänglich. Zwar können Sie vor dem Amtsgericht bis zu einem Streitwert von EUR 5.000,00 Ansprüche selber geltend machen. Aber ab einem Streitwert vom EUR 5.001,00 müssen Sie sich zwingend vor einem Landgericht von einem Anwalt vertreten lassen.

Ein Anwalt mit dem Schwerpunkt verfügt über eine zusätzliche theoretische Ausbildung in Fragestellungen über Versicherungsangelegenheiten und dürfen den Titel auch erst dann führen, wenn sie auf dem Gebiet des Versicherungsrechts eine gewisse Anzahl an Fällen und Gerichtsprozessen nachweisen können.

Die Kosten eines Gerichtsverfahrens richten sich nach dem Streitwert, je höher dieser liegt, desto höher sind auch die Gerichts- und Anwaltskosten. So sollten Sie mit Ihrem Anwalt entscheiden, ob sie den Prozess über die volle Versicherungssumme führen wollen oder sich aus Kostengründen auf eine Teilklage beschränken.
Sollte Ihre Teilklage erfolgreich sein und wird rechtskräftig durchgesetzt, wird die Versicherung höchstwahrscheinlich die fehlende Summe freiwillig zahlen, um weitere Gerichtskosten zu vermeiden.

Haben Sie Fragen bezüglich des Versicherungsrechts oder benötigen einen versierten Anwalt im Versicherungsrecht, freuen wir uns über Ihre Anfrage.


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https://kanzlei-hpc.de/wp-content/uploads/2018/11/weisungsrecht.jpg 291 750 Thiemo Rolf https://kanzlei-hpc.de/wp-content/uploads/2019/05/logo-hpc-blue-e1557837951849.png Thiemo Rolf2018-12-06 12:28:202018-12-06 12:31:13Klage gegen die Versicherung – was sollte man wissen?

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