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Patentrecht – Schutz des geistigen Eigentums – was Sie wissen müssen!

Erfinder und Entwickler stehen regelmäßig vor der gleichen Frage: wie kann ich mein Produkt optimal schützen? Als Antwort darauf: durch den gewerblichen Rechtsschutz in Form des Patentrechtes bzw. Patentschutzes. Hier erhalten Sie einen kleinen Überblick über das Patenrecht und welche Möglichkeiten es Ihnen bietet.
Was ist ein Patent?
Ein Patent ist ein gewerbliches vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nach vorheriger Anmeldung erteiltes Schutzrecht für technische Erfindungen, das ein zeitlich begrenztes Ausschlussrecht beinhaltet. Dieses Ausschlussrecht an einer technischen Erfindung stellt das sogenannte geistige Eigentum dar. Die Laufzeit liegt bei maximal 20 Jahren. Allerdings fallen ab dem 3. Jahr jährliche Gebühren an. Sie sind aufgrund des Patentes dazu berechtigt, andere daran zu hindern ihr Produkt nachzumachen und kommerziell zu verwenden.
Was kann man patentieren lassen?
Vorweg: es kann nicht alles beliebig patentiert werden. Es müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Ihr Produkt muss auf dem Stand der Technik als Neuheit gelten und aus einer erfinderischen Tätigkeit entspringen. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie ihr Produkt vor der Patentanmeldung in keiner Form öffentlich machen. Mithin müsste das Produkt gewerblich anwendbar sein. Hier reicht es, wenn die Herstellung des Produktes in einem technischen Gewerbebetrieb erfolgte.
Wie wird geschützt?
Bei Verletzungen Ihres geistigen Eigentums, indem bspw. ein Konkurrent Ihr Produkt dergestalt nachgeahmt hat, sodass es für die Verbraucher aussieht wie das Originalprodukt, kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht, um dies zu beenden. Durch eine Abmahnung können Sie verschiedene Ansprüche geltend machen. Zu denken wäre an Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Vernichtung oder Rückruf des gefälschten Produktes sowie auf Auskunft.
Wo wird geschützt?
Das Patentrecht unterliegt einem sogenannten Territorialitätsprinzip. Das bedeutet, der Schutz erfolgt nur in dem Land, indem das Patent erteilt wurde. Haben Sie also ein Patent des DPMA erteilt bekommen, gilt dieses nur in Deutschland. Dennoch gibt es Möglichkeiten Ihr Produkt auch im Ausland zu schützen. Zum einen können Sie Patente durch Einzelanmeldungen in den jeweiligen Ländern erwirken. Zum anderen steht Ihnen durch das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) auch ein europäischer oder durch den Patent Cooperation Treaty (PCT) sogar ein internationaler Schutz zur Verfügung.
Zögern Sie nicht sich an uns zu wenden, sollten Sie Fragen zu einzelnen Voraussetzungen haben. Auch im Falle der Nachahmung Ihres Produktes stehen wir Ihnen mit unserer rechtlichen Expertise zur Seite.


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OLG München: Yelp.de muss Qype-Bewertungen mitberücksichtigen

Seit der Übernahme des Bewertungsportals Qype durch Yelp.de im Jahre 2012 hat es viel Ärger gegeben. Immer wieder beschwerten sich Unternehmen, dass ihre sogenannten Alt-Bewertungen von Qype auf einmal nicht mehr auf der Internetseite Yelp.de sichtbar waren. Durch die Firmenpolitik von Yelp.de wurden zum Teil alte Bewertungen als „nicht mehr empfohlen“ eingestuft, so dass diese nicht mehr auftauchten, was wiederum zur Folge hatte, dass das Bewertungsergebnis ein anderes war, da nicht alle Bewertungen angezeigt wurden. Manche Unternehmen mussten dadurch sogar Umsatzeinbußen hinnehmen, da ihr Bewertungsprofil von vorderen Positionen nach hinten rutschten.

Im vorliegenden Fall klagte ein Fitness-Studio-Betreiber. Dieser sah sich zu Unrecht bewertet, da Yelp.de von den ursprünglich 76 Bewertungen (aus Qype-Zeiten) nur noch 2 Bewertungen als „empfohlen“ anzeigte, wodurch eine negative Bewertung entstand. Dies wirkte sich auf das Gesamtergebnis aus. Dies wollte der Fitness-Studio-Betreiber nicht auf sich sitzen lassen und klagte auf Unterlassung und Schadensersatz. Das OLG München gab der Klage letztendlich statt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass Yelp.de grundsätzlich das Recht zustünde, aus sachlichen Gründen einzelne Bewertungen weglassen zu dürfen. Sachliche Gründe wurden aber von Yelp.de nicht vorgetragen, sondern nur abstrakte Argumente. Dies reichte hier nicht aus.

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Foto: Pixabay


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